Allgemeine Geschäftsbedingungen

01. Die gesamten Pensionskosten müssen für die gesamte Zeit des Aufenthaltes bezahlt werden.

02. Ungepflegte und verwahrloste Tiere werden nicht aufgenommen.

03. Die Pensionsinhaber behalten sich das Recht vor, Tiere die vier Wochen nach einer vereinbarter Pensionszeit nicht abgeholt worden sind, 

   an ein vereinbartes Tierheim abzugeben. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Pensionskosten sind    vom Tierbesitzer in voller Höhhe zu entrichten

 

04. Die Pensionszeit kann auch nach telefonischer Absprache verlängert werden, wenn z. B. unvorhergesehene Umstände eingetreten sind.

05. Hunde müssen haftpflichtversichert sein.

06. Die Tierpension übernimmt keine  Haftung für Schäden jeglicher Art am und durch das Tier.

07. Der gültige Impfpass muss bei Abgabe des Tieres hinterlegt werden.

08. Eventuell anfallende Tierarztkosten sind vom Tierbesitzer zu erstatten.

09. Tiere, die auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht abgeholt wurden, können zur Deckung der Kosten verkauft werden.

10. Die Tiere müssen zu einem vom Tierhalter genannten Zeitpunkt pünktlich abgeholt werden. Bei nicht rechtzeitiger Abholung wird eine

      Aufwandsentschädigung in Höhe eines Tagespreises erhoben.

11. Die Tierpension übernimmt keine Unterbringungsgarantie bei Unfall, Krankheit oder höherer Gewalt. Daraus enstehende Kosten für den

      Tierbesitzer ( z. B. Stornierungskosten ) werden von der Tierpension nicht übernommen.